„Ihr Recht in sicheren Händen – professionelle Verteidigung in Strafverfahren“

„Ich habe doch nichts getan – wofür brauche ich einen Strafverteidiger?“

Dies sind die meist geäußerten Worte von (noch nicht) Mandanten, wenn sie eine Ladung zur polizeilichen Einvernahme oder einen Strafantrag bzw. eine Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft zugestellt bekommen.

Je früher ein interessierter und engagierter Strafverteidiger in einem Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren der Staatsanwaltschaft beigezogen wird, desto eher kann Einfluss auf den Gang des strafrechtlichen Verfahrens genommen werden.

Delikte