„Ihr Recht in sicheren Händen – professionelle Verteidigung in Strafverfahren“

„Ihr Recht in sicheren Händen – professionelle Verteidigung in Strafverfahren“

Ablauf eines Ermittlungsverfahrens

In Österreich beginnt ein Ermittlungsverfahren in Strafsachen in der Regel mit einer Anzeige oder einem Anfangsverdacht. Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft sind verpflichtet, jedem Verdacht nachzugehen.

Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft – Dazu gehören Zeugenbefragungen, Spurensicherung und mögliche Hausdurchsuchungen.

Entscheidung der Staatsanwaltschaft – Nach Abschluss der Ermittlungen kann das Verfahren eingestellt, eine Diversion angeboten oder Anklage erhoben werden.

Rechte des Opfers – Opfer haben das Recht auf Prozessbegleitung, Akteneinsicht und können sich als Privatbeteiligte anschließen.

Hauptverfahren – Falls Anklage erhoben wird, folgt eine Gerichtsverhandlung, in der über Schuld oder Unschuld entschieden wird.

Wie läuft eine Hausdurchsuchung ab?

Durchführung – Die Polizei darf die Durchsuchung nur durchführen, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass sich relevante Beweismittel oder Personen in den Räumlichkeiten befinden.

Rechte der Betroffenen – Die betroffene Person hat das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein und eine Vertrauensperson, wie einen Rechtsanwalt, hinzuzuziehen.

Dokumentation – Über die Durchsuchung wird ein Protokoll angefertigt. Falls Beweismittel gefunden werden, können diese sichergestellt oder beschlagnahmt werden.

Ausnahmen – In Fällen von „Gefahr im Verzug“ kann die Polizei eine Durchsuchung auch ohne richterliche Bewilligung durchführen.

Was dürfen Polizei & Staatsanwaltschaft – was nicht?

Sicherstellung & Beschlagnahme: Falls Beweismittel gefunden werden, können diese sichergestellt oder beschlagnahmt werden.

Durchsuchung ohne richterliche Bewilligung: In Fällen von „Gefahr im Verzug“ kann die Polizei eine Durchsuchung auch ohne richterliche Genehmigung durchführen.

Betroffene ausschließen: Die betroffene Person hat das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein und eine Vertrauensperson, wie einen Rechtsanwalt, hinzuzuziehen.

Unverhältnismäßige Maßnahmen: Die Durchsuchung muss mit möglichst wenig Aufsehen durchgeführt werden und darf nicht über das notwendige Maß hinausgehen.

Durchsuchung ohne Dokumentation: Über die Durchsuchung muss ein Protokoll angefertigt werden, das die Maßnahmen und sichergestellten Gegenstände dokumentiert.